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Einige Luftbilder des Friedhofes.
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Ein Friedhof ist eine Stätte, auf der Verstorbene zur letzten Ruhe gebettet werden können. Er ist mit seinen Gräbern ein sichtbares Zeichen der Vergänglichkeit des Menschen. Der Beter des 90. Psalms sagt: “Lehre uns bedenken, dass wir sterben müssen, damit wir klug werden.” Der Friedhof ist zugleich ein Ort, an dem die Kirche die Botschaft verkündigt, dass Christus dem Tode die Macht genommen hat und denen, die an ihn glauben, das ewige Leben geben wird. “Ich lebe, und ihr sollt auch leben!”, bezeugt das Johannesevangelium. Diese Gewissheit hat in der Gestaltung des Schönwalder Friedhofes einen Ausdruck gefunden.
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Der Friedhof in Schönwalde am Bungsberg ist - bedingt durch die Hügelwelt der Holsteinischen Schweiz - geprägt durch seine nach Osten hin abfallende Hanglage. Er wurde vor weit über hundert Jahren angelegt, als die Fläche um die Kirche herum als Kirchhof nicht mehr ausreichte. Die Hauptwege sind bewußt kreuzartig angelegt worden. Der inzwischen alte Baumbestand gibt dem Friedhof ein würdiges Gepräge und lädt zum Verweilen ein. Vom Friedhof aus ergibt sich die Blickmöglichkeit zum Bungsberg, der höchsten Erhebung des Landes.
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Der Friedhof ist der Ruheort der Verstorbenen und zeugt mit seinen Pflanzen davon, dass er zugleich ein Garten des Lebens ist. Deshalb ist es vorgesehen, dass die Grabstätten möglichst eine die gesamte Fläche bedeckende Bepflanzung erhalten. Durch ihre besondere gärtnerische Gestaltung tragen sie zu einem ausgewogenen Bild des Friedhofes bei.
Manche Menschen, die keine Kinder haben, die das Grab regelmäßig pflegen können, entscheiden sich für eine Erdbestattung auf dem Rasenfeld des Friedhofs. Der Stein zeugt allen, die in Schönwalde über den Friedhof gehen und Erinnerungen pflegen wollen, wer hier einmal gelebt hat. Wer mag, kann für seine Lieben auch Blumen am Stein pflanzen und findet hier einen Ort der Trauer. Seitens der Friedhofsverwaltung wird dieses Grabfeld immer in einem gepflegten Zustand erhalten.
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Der Friedhof - oder Gottes Acker, wie auch gesagt wird - ist ein Garten des Lebens, in dem sich die Vielfalt von Gottes Schöpfung und christliche Verantwortung für die Umwelt zeigen.
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Im Friedhofswesen gilt das Friedhofs- und Bestattungsrecht, welches Ländersache ist. Danach haben die Träger eine Friedhofssatzung zu erstellen. Von dem für den Friedhof Schönwalde zuständigen Träger wurde - soweit bekannt - letztmalig am 5. April 2001 eine Friedhofssatzung erlassen (Friedhofssatzung (PDF-Dokument oder iPaper), die über die Ordnung auf dem Friedhof informiert.
Auf dem Friedhof gibt es unterschiedliche Grabfelder, welche sich u.a. durch die Gestaltungsmöglichkeiten der Gräber unterscheiden. Nähere Informationen können vom Friedhofsträger in Erfahrung gebracht werden. Eine Einteilung des Friedhofs konnte folgendem Informationsblatt (PDF-Dokument) entnommen werden.
Die Kosten für Bestattungen können regional sehr unterschiedlich sein. Aktuelle Informationen über die Bestattungskosten in Schönwalde können im Büro der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schönwalde (Träger des Friedhofs) erfragt werden.
Zur Zeit gibt es Überlegungen, wie der Parkcharakter des Friedhofs stärker herausgehoben werden kann. Erste Entwürfe wurden 2010 auf einer Gemeindeversammlung vorgestellt.
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