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über die etwa im Jahre 1240 gebaute Kirche in Schönwalde und Fotos aus dem Gemeindeleben der Jahre 2005 bis 2010

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der Ev.-Luth.
Kirchengemeinde
Schönwalde

Es ist schön, wenn Menschen ihre Ehe unter den Segen Gottes stellen wollen. Die Trauung ist ein Gottesdienst, in dem zwei Christen mit ihrem Ja vor Gott und der Gemeinde bekennen, dass sie ihre Ehe nach Gottes Gebot und Verheißung führen wollen, und in dem ihnen unter der Fürbitte der Gemeinde der Segen Gottes zugesprochen wird.

hochzeitsbild

Eine Trauung setzt die rechtsgültige Schließung der Ehe voraus. Bei der Anmeldung der Trauung weisen beide Partner nach, dass sie Glieder der evangelischen Kirche sind. Wenn nicht der Gemeindepastor des Brautpaares die Trauung vornehmen soll, ist der zuständige Pastor rechtzeitig vorher zu informieren und zu fragen. Vor der Trauung wird ein Traugespräch geführt, in dem auch über die Bedeutung der kirchlichen Trauung gesprochen wird.

Gehört einer der Partner einer anderen christlichen Kirche, die mit der Ev.-Luth. Kirche im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen oder des Ökumenischen Rates der Kirchen zusammenarbeitet, ist eine Trauung möglich, auch unter Mitwirkung eines Geistlichen der anderen Konfession. (Die Kirche in Schönwalde ist für christliche Trauungen auch den o.g. Kirchen zur Verfügung gestellt worden.)

Falls bisher nur ein Partner Kirchenmitglied ist, wird in Gesprächen in einer Gruppe oder mit dem Pastor über den christlichen Glauben und das christliche Eheverständnis nachgedacht. Wenn die Möglichkeit eines Kircheneintritts nicht wahrgenommen wird, kann ein "Gottesdienst anläßlich einer Eheschließung" gefeiert werden (nach der von der VELKD und Arnoldshainer Konferenz ausgearbeiteten Handreichung), wenn der nicht-christliche Ehepartner bereit ist, die Ehe auf Lebenszeit zu schließen, sie als Ein-Ehe zu führen und den christlichen Glauben seines Ehepartners zu achten. Bei einem solchen Gottesdienst entfallen die Traufrage, der Ringwechsel und der Segen unter Handauflegung.

Bei vorangegangener Ehescheidung einer oder beider Partner kann eine Trauung vollzogen werden, wenn im Traugespräch deutlich wird, dass die Partner gewillt sind, ihre neue Ehe nach Gottes Gebot und Verheißung zu führen, bis der Tod sie scheidet.

Für den Traugottesdienst sind keine Gebühren an die Kirche zu bezahlen. Kosten können allerdings entstehen, wenn besondere Wünsche erfüllt werden sollen (Solo- oder Chorgesang, besonderer Blumenschmuck, Kerzen auch in den Bänken etc.).

In der Karwoche (Woche vor Ostern) und am Buß- und Bettag werden wegen des besonderen Charakters dieser Tage keine Trauungen vollzogen.

Eine Auswahl von Trausprüchen findet sich bei der EKD.

Weitere Informationen zur Trauung haben die Nordelbischen Kirche und die EKD ins Internet gestellt.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich am besten an den Pastor oder das Kirchenbüro.
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